Arbeitsmarktpolitik und berufliche Qualifizierung erfuhren durch die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz I-IV) eine umfassende Neuorientierung. Um die Ziele des Verbundprojekts Netzwerk Qualifizierungswege auch unter den veränderten Bedingungen zu erreichen, sind Instrumente und Konzepte der beruflichen Nachqualifizierung neu ausgerichtet worden. Die flexiblen Strukturen und die Rahmenbedingungen des Netzwerks schaffen für diesen notwendigen Anpassungsprozess adäquate Voraussetzungen.
Auf ihren Arbeitstreffen haben die Partner des Verbunds frühzeitig u.a. folgende wichtige Akzentuierungen vorgenommen:
Nachdem Modellversuche zur beruflichen Nachqualifizierung an- und ungelernter junger Erwachsener zunächst die Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen in den Vordergrund stellten, soll künftig verstärkt die Qualifizierung an- und ungelernter Beschäftigter zentraler Aufgabenschwerpunkt sein.
Favorisierten bisherige Nachqualifizierungsmaßnahmen den anerkannten Berufsabschluss als unmittelbares Ziel, etwa als "Förderkette" von ABM und Umschulung, müssen künftig flexibler und innovativ - unter Beibehaltung der nach wie vor handlungsleitenden Maxime des Berufskonzepts - Module in differenzierten, auch längeren Zeiträumen und Etappen, angepasst an die neuen Erfordernisse der Arbeitsmarktpolitik und an die Voraussetzungen der jungen Erwachsenen, entwickelt und erprobt werden, die eine realistische Zielerreichung gewährleisten.
Zwar wurde modellhaft ein Qualifizierungspass bereits erprobt, vor seiner Weiterentwicklung bzw. Implementierung sollte aber ein intensiver Austausch mit Verbänden, Wirtschaftsvereinigungen etc. stattfinden, um weithin Akzeptanz und Anerkennung für Modulzertifikate zu gewinnen.
In den Modellversuchsreihen zeigte sich u.a. die Schwierigkeit, die Module so zu gestalten, dass alle Beteiligten ihren Nutzen erkennen. Insbesondere sind dem Gestaltungsraum aus betrieblicher Sicht Grenzen gesetzt, wenn es etwa um die Integration von Grundlagen in die Module geht, die für den Betrieb unmittelbar nicht notwendig erscheinen.
Die Modulentwicklung sollte daher stärker auf die betrieblichen Qualifizierungsbedarfe und die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgerichtet sein.
Über Beratungsangebote von Bildungsträgern, Weiterbildungsverbünden, aber auch Unternehmensverbänden und kommunalen Beratungsstellen zu inhaltlichen Themen wie Module, Zertifikate etc. soll eine stärkere Kooperation und Nachhaltigkeit erreicht werden.
Die neue Programmatik in der Arbeitsmarktpolitik hat Nachqualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose An- und Ungelernte z.T. erheblich erschwert. So ist zwar auch für Empfänger/innen von ALG II in geringem Umfang im Rahmen der zu schaffenden Arbeitsgelegenheiten Qualifizierung vorgesehen, deren Ausgestaltung jedoch vielfach noch unklar. Zu prüfen ist daher, ob und wie dieser Qualifizierungsrahmen in der Perspektive für Nachqualifizierung nutzbar sein kann.